Verfügbare Sprachen
English (EN) - Nederlands (NL) - Français (FR) - Deutsch (DE) - Español (ES)
Allgemeine Geschäftsbedingungen – AG Solution
Soweit die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sich ausdrücklich an ein Geschlecht richten, ist diese Bezeichnung generalisierend und in keinem Fall diskriminierend zu verstehen. „Wir“ oder „uns“ bezeichnet die AG Solutions GmbH. „Sie“, „Ihre“ oder „die/der Kunde“ bezeichnet unsere/n Kund/in.
- Anwendbarkeit
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
- Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen akzeptieren wir nicht, sofern wir diesen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos ausführen.
- Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie auch dann, wenn wir in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen die vertraglich geschuldete Leistung erbringen durchführen.
- Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Dient die gekaufte Ware schwerpunktmäßig der haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit des Kunden, ist sie/er Unternehmer und diesen Geschäftsbedingungen unterworfen.
- Hat der Kunde uns gegenüber angegeben, Unternehmer zu sein, hat er dies stets gegen sich gelten zu lassen.
- Angebot, Annahme
- Unsere Angebote, insb. Warenpräsentationen, stellen kein Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern nur unsere Aufforderung an Kunden zur Angebotsabgabe (Invitatio ad offerendum). Dies gilt insbesondere auch für unsere mit „Angebot“ überschriebenen Formblätter, E-Mails, etc., welche wir den Kunden auf deren erste Anfrage schicken.
- Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen gelten als unangemessen und von Kunden nicht mehr hinnehmbar, soweit sie über das handelsübliche Maß hinausgehen. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
- (Erst) die Bestellung der Leistung durch den Kunden, insb. durch Abgabe des Bestellformulars/-scheins („Purchase Order“) oder durch mündliche Erklärung an uns etc., gilt als verbindliches Vertragsangebot an uns. Kunden sind an die Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen nach Abgabe der Bestellung an uns gebunden, wenn sie nicht eine ausdrückliche Bindungsdauer bestimmt hat.
- Wir werden den Zugang eines an uns abgegebenen Angebots (Bestellung) per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme des Angebots, es sei denn, darin erklären wir neben der Bestätigung des Zugangs ausdrücklich die Annahme.
- Die Annahme erklären wir in jedem Fall in Textform ausdrücklich, etwa als „Auftragsbestätigung“ oder durch Erbringung der Leistung an den Kunden.
- Sollte die Leistung nicht möglich sein, sehen wir von einer Annahmeerklärung ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Wir werden Sie darüber nach eigener Kenntnis informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
- Preise, Preisanpassungen
- Das Leistungsentgelt ergibt sich vorbehaltlich individueller Vereinbarungen aus dem Auftragsformular. Daraus ergibt sich auch, ob pauschal, nach Zeitaufwand oder in anderen Einheiten abgerechnet wird. Unsere Preise gelten vorbehaltlich ausdrücklich abweichender Vereinbarung in Textform, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und zuzüglich etwaiger Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
- Soll die Leistung vereinbarungsgemäß mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, sind wir bei Preisanpassungen unserer Vorlieferanten/Dienstleister/Unterauftragnehmer berechtigt, unseren Verkaufspreis dementsprechend und angemessen anzupassen. Dies gilt insbesondere bei Preisanpassungen solcher Dritter aufgrund veränderter Energie-/Rohstoffpreise oder wegen höherer Gewalt. Angemessen ist eine Preissteigerung im Zweifel, wenn wir dadurch unsere eigenen im Vergleich zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gestiegenen Kosten ausgleichen und die Preissteigerung nicht zu unserer Gewinnsteigerung führt.
- Zahlung und Fälligkeit
- Sind keine Zahlungsfristen vereinbart, sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
- Im Falle eines Pauschalpreises schuldet der Kunde monatlich gleich hohe Abschläge wie in dem Auftragsformular vereinbart. Bei der Zahlung per Kreditkarte oder „PayPal“ ist der Kaufpreis sofort nach Vertragsschluss fällig.
- Der Verwendungszweck ist bei Banküberweisungen vollständig und unverändert in Ihre Überweisung zu übernehmen, sonst kann keine Verrechnung auf Ihre Zahlungsverbindlichkeit erfolgen und Sie haften für daraus entstehende Schäden wie für Verzugsschäden entstehen.
- Wir sind, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Dies gilt insbesondere bei Bestellungen aus dem Ausland und im Falle begründeter Bonitätsbedenken. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung oder im Falle eines Dauerschuldverhältnisses jederzeit später bei Eintritt der Voraussetzungen.
- Zahlungen dürfen an Angestellte des Kunden nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkassovollmacht vorweisen.
- Die Ihnen aus § 320 BGB zustehenden Zurückbehaltungsrechte werden durch die vorstehenden Bestimmungen nicht berührt. Skontozusagen gelten nur für den Fall, dass Sie sich mit der Bezahlung früherer Leistungen nicht im Rückstand befinden.
- Zahlungsverzug
- Die/der Kunde kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung weitergehender Verzugsschäden vor.
- Als Kunde Sie können neben der gesetzlichen Frist des § 286 Abs. 3 BGB und unserer Mahnung auch durch ein anderes nach dem Kalender bestimmbares Zahlungsziel im Sinne des § 286 Abs. 2 BGB in Verzug geraten, worauf wir ausdrücklich hinweisen.
- Nach Verzugseintritt berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens und unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) bleiben unberührt. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, haben Sie die Möglichkeit nachzuweisen, dass unser geltend gemachter Verzugsschaden nicht oder in geringerer Höhe angefallen ist.
- Aufrechnung, Zurückbehaltung, Minderung
- Kunden sind zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit Ihre Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind Kunden nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt. Leistungsverweigerungsrechte des Kunden gemäß § 320 BGB bleiben unberührt.
- Bonität der/des Kunden
- Wir sind berechtig, Daten zur Überprüfung der Kundebonität zu erheben und zu verarbeiten.
- Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf irgendein Entgelt durch Ihre mangelnde Leistungsfähigkeit gefährdet wird, so sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften unsere Leistung zu verweigern, etwaig noch nicht fällige Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen und/oder - nötigenfalls nach Fristsetzung - von dem Vertrag zurückzutreten (§ 321 BGB).
- Von einer solchen Erkennbarkeit nach Absatz 2 ist insbesondere auszugehen, wenn bei dem Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere dort gepfändet wird oder Zahlungsstockung oder gar Zahlungseinstellung eintritt oder über sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird. Dasselbe gilt im Falle des Zahlungsverzugs oder wenn die Daten einer anerkannten Auskunftei eine drohende Zahlungsunfähigkeit nahelegen.
- Bei Verträgen über Individualleistungen können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
- Erfüllungsort, Gefahrübergang
- Als Erfüllungsort für die Leistung und eine etwaige Nacherfüllung gilt der Sitz unserer Gesellschaft. Leistung
- Die Gefahr der zufälligen Unmöglichkeit oder der zufälligen Verschlechterung der Ergebnisse geht im Übrigen mit dem Zeitpunkt des Annahmeverzugs des Kunden oder seiner sonstigen Verletzung von Mitwirkungspflichten auf den Kunden über.
- Leistung, Annahmeverzug
- Unsere Leistung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Verpflichtungen voraus, insbesondere Ihre Beibringung etwaig zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Voraus- oder Anzahlung. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt uns vorbehalten. Leistungsfristen und Termine sind nur dann verbindlich vereinbart, wenn wir sie ausdrücklich so bezeichnet haben.
- Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Leistungserbringung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
- Bei Annahmeverzug, sonstiger schuldhafter Verletzung Ihrer Mitwirkungspflichten oder Verzögerung unserer Leistung aus anderen, von Ihnen zu vertretenden Gründen, können wir Ersatz des uns daraus entstehenden Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
- Wir sind zum Rücktritt berechtigt, wenn unser(e) Lieferant(en) uns nicht richtig oder rechtzeitig bedienen. Dies gilt jedoch nicht, wenn wir die Nichtleistung zu vertreten haben (z.B. durch unseren Zahlungsverzug).
- Leistungsfrist und -verzug
- Die Leistungsfrist wird individuell vereinbart. Ohne individuelle Vereinbarung beträgt die Leistungsfrist sechs Wochen ab Vertragsschluss.
- Soweit wir verbindliche Leistungsfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (z.B. Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir Sie hierüber zeitnah informieren und dabei das voraussichtliche, neue Lieferdatum mitteilen.
- Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungsfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung werden wir dann unverzüglich anteilig erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt ausschließlich die nicht rechtzeitige Leistung durch unsere(n) Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.
- Der Eintritt unseres Leistungsverzugs bedarf stets Ihrer Mahnung in Textform. Geraten wir in Leistungsverzug, so können Sie nur den pauschalierten Ersatz Ihres Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5 % des Nettopreises (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5 % des Lieferwerts der verspätet erbrachten Leistung pro rata. Uns bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Ihnen ein geringerer Schaden als die vorstehende Pauschale entstanden ist.
- Die Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, insbesondere Streiks und Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf unsere Leistung von Einfluss sind.
- Für durch Verschulden unserer Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Leistungen haben wir – ausgenommen unser Auswahl- oder Überwachungsverschulden –nicht einzustehen. Satz 1 gilt nicht, falls sich das Verhältnis zwischen uns und Ihnen nach Werkvertragsrecht bestimmt. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie schadlos zu halten, sofern Sie die Ihnen abgetretenen Ansprüche gegenüber dem Zulieferer nicht vollständig durchsetzen können.
- Haben Sie mehrere Leistungen mit – ausweislich unserer Angabe - unterschiedlichen Erfüllungszeiten bestellt, sind wir mangels abweichender Individualvereinbarungen berechtigt, die gesamte Bestellung gesammelt zu erfüllen, wobei der längste Leistungszeitraum dann für den gesamte Auftrag gilt.
- Für alle anderen Lieferverzögerungen haften wir gesetzlich.
- Verantwortung des Kunden
- Der Kunde hat uns die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen zu ermöglichen, indem er alle erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung stellt und alle erforderlichen Einrichtungen oder Zugänge bereitstellt.
- Der Kunde hat unsere Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird uns insbesondere die dafür dienlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen sowie unseren Mitarbeitern zu seinen Geschäftszeiten im erforderlichen Umfang den Zutritt zu seinen Geschäftsräumen ermöglichen. Darüber hinaus wird der Kunde die notwendigen Arbeitsmaterialien, insbesondere Arbeitsplätze und Computer, in seinen Geschäftsräumen in angemessenem Umfang zur Verfügung stellen.
- Untersuchungs- und Rügeobliegenheit
- Sie sind verpflichtet, unsere Leistung bei Ausführung am vereinbarten Bestimmungsort oder im Falle der Abnahmebedürftigkeit nach der Abnahme unverzüglich
- a) nach Quantität zu untersuchen und etwaige Beanstandungen hierzu zu vermerken, und
- b) bei größeren Stückzahlen mindestens stichprobenweise, repräsentativ, eine Qualitätskontrolle vorzunehmen,
- c) bei Einzelbestellungen eine Funktionsprüfung im zumutbaren Rahmen durchzuführen.
- Bei der Rüge etwaiger Mängel haben Sie die nachstehenden Formen und Fristen zu beachten:
- a) Die Rüge hat bis zum Ablauf des Werktages zu erfolgen, der auf die Übergabe der Ware, bzw. den Gefahrübergang folgt. Bei der Rüge eines verdeckten Mangels, der trotz ordnungsgemäßer Erstuntersuchung gem. vorstehendem Abs. (1) zunächst unentdeckt geblieben ist, gilt eine abweichende Fristenregelung, wonach die Rüge bis zum Ablauf des auf die Feststellung folgenden Werktages zu erfolgen hat, längstens aber binnen zwei Wochen nach Übergabe, bzw. Gefahrübergang.
- b) Die Rüge muss uns innerhalb der vorgenannten Fristen in Textform detailliert zugehen. Eine Mängelrüge gegenüber unseren Erfüllungsgehilfen oder eine fernmündliche gilt als nicht abgegeben. Mängelrügen sind unbeachtlich.
- c) Aus der Rüge müssen Art und Umfang des behaupteten Mangels eindeutig zu entnehmen sein.
- d) Sie sind verpflichtet, die beanstandete Ware am Untersuchungsort zur Besichtigung durch uns, unseren Lieferanten oder von uns beauftragte Sachverständige bereitzuhalten.
- Beanstandungen in Bezug auf Stückzahlen sind ausgeschlossen, sofern es an dem nach vorstehendem Abs. (1) (a) erforderlichen schriftlichen Vermerk fehlt. Ferner ist jegliche Reklamation ausgeschlossen, sobald Sie die gelieferte Ware vermischt, weiterverwendet, weiterveräußert oder mit ihrer Be- oder Verarbeitung begonnen haben.
- Nicht form- und fristgerecht bemängelte Leistungen gelten als genehmigt und abgenommen.
- Gewährleistung
- Mängelgewährleistungsrechte bestehen nur, soweit unsere Leistungen nach Werkvertragsrecht zu beurteilen sind.
- Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von einem Jahr nach der Abnahme.
- Bei Mängeln der Leistung haben Sie das Recht auf Nacherfüllung in Form der Mängelbeseitigung oder Leistung einer mangelfreien Leistung vorbehaltlich unserer gesetzlichen Verweigerungsrechte. Uns steht das Wahlrecht zwischen allen Arten der Nacherfüllung zu. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung sind Sie berechtigt, gesetzliche Minderungs- oder Rücktrittsrechte geltend zu machen.
- Wir sind berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass Sie das fällige Entgelt bezahlen. Sie sind jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.
- Im Falle der Ersatzleistung haben Sie uns die mangelhafte Leistung nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder die Deinstallation der mangelhaften Leistung noch die erneute Installation, wenn wir ursprünglich nicht zur Installation Einbau verpflichtet waren.
- Angaben in dem Kunden ausgehändigten Beschreibungen über Leistungsumfang, Dateigröße und -verbrauch, Aussehen, Leistungen, Maße, Gewichte, Betriebsstoffverbrauch und Betriebskosten sind Vertragsinhalt. Sie dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand fehlerfrei ist. Ausführungs- und Formänderungen der Leistung bleiben vorbehalten, soweit die Leistung nicht erheblich geändert und die Änderungen dem Kunden zumutbar sind.
- Haftungsumfang
- Wir haften aus den gesetzlichen Bestimmungen stets unbeschränkt und unverkürzt für eigene oder uns zurechenbare Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen
- bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen,
- für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
- im Umfang einer von uns übernommenen Garantie.
- Im Übrigen haften wir bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sog. „Kardinalpflicht“) begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
- Soweit in diesen AGB nicht ausdrücklich anders geregelt, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
- Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Organe.
- Loyalitätspflichten
- Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit nur mit unserer schriftlicher Zustimmung ein Unternehmen mit ähnlichen Aufgaben zu betrauen, das mit uns oder unseren verbundenen Unternehmen iSd §§ 15 ff. AktG in direktem Wettbewerb steht.
- Wir dürfen die Zustimmung nur aus triftigem Grund verweigern. In direktem Wettbewerb stehen Unternehmen, deren Leistungen aufgrund ihrer Eigenschaften, ihrer Preislage und ihres Verwendungszwecks als mit den Waren oder Dienstleistungen als austauschbar oder ersetzbar angesehen werden können.
- Vertragsdauer und Kündigung
- Der Vertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit, wenn sich nicht aus dem Auftragsformular oder einer Individualvereinbarung eine feste Laufzeit ergibt.
- Jede Partei ist berechtigt, diesen Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats zu kündigen, wenn nicht das eine feste Vertragslaufzeit vereinbart ist.
- Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn der Kunde eine wesentliche Vertragspflicht nicht rechtzeitig erfüllt oder im Falle seiner Insolvenz, einer offensichtlichen Zahlungsunfähigkeit oder der Einstellung seiner Geschäftsstätigkeit im Ganzen.
- Jede Kündigung bedarf der Schriftform und muss mit eingeschriebenem Brief zugestellt werden.
- Der Kunde hat ihm überlassene Arbeits- und Geschäftsunterlagen sowie sonstige Arbeitsmittel nach Vertragsbeendigung unverzüglich und unaufgefordert zurückzugeben oder zu löschen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber auf dessen Wunsch die Löschung schriftlich zu bestätigen.
- Wir behalten uns vor, dem Kunden die bereits erbrachten Leistungen zu den vereinbarten Konditionen in Rechnung zu stellen.
- Im Falle einer einseitigen Kündigung des Vertrages durch den Kunden sind wir berechtigt, unabhängig von einem tatsächlich entstandenen Schaden eine pauschale Entschädigung in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises für die von uns zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zu erbringenden Leistungen zu verlangen. Wir behalten uns vor, eine höhere Entschädigung zu fordern, wenn der tatsächlich entstandene Schaden die pauschale Entschädigung übersteigt. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde einen bestimmten Auftrag einseitig storniert. Das gleiche gilt, wenn der Kunde einen bestimmten Auftrag einseitig storniert oder die Unmöglichkeit unserer Leistung zu vertreten hat. In jedem Fall behalten wir uns die Geltendmachung eines höheren Schadens vor und werden den pauschalierten Schadensersatz auf den darüber hinausgehenden tatsächlichen Schaden anrechnen.
- Nennung als Referenzkunde
- Wir sind unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Kunden berechtig, diesen als Referenzkunden gegenüber Dritten und öffentlich zu benennen. Dies gilt auch für die Nutzung der Geschäftszeichen des Kunden, insb. seiner Marken. Der Kunde kann seine Zustimmung im Einzelfall nur aus wichtigem Grund verweigern und eine einmal erteilte Zustimmung widerrufen. Im zweiten Fall sind wir berechtigt, erstelltes und noch ungenutztes Werbematerial dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde trägt die Kosten der Entfernung seiner Benennung.
- Der Kunde räumt uns zu diesem Zweck ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- und Markenrechte ein. Dies gilt nicht für einen Auftritt unter solchen Bezeichnungen, sondern nur für die Nennung als Referenzkunde.
- Anwendbares Recht,Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Internationales Kaufrecht ist ausgeschlossen. Das gilt ausdrücklich auch für die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Verträge über den internationalen Warenverkauf (CISG).
- Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz unserer Hauptniederlassung. Wir können durch ausdrückliche Erklärung alternativ als Gerichtsstand den Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB wählen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
- Schlussbestimmungen
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche wirksame Regelungen er¬setzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung soweit wie möglich zu verwirk¬lichen.
- Wir werden Ihre Daten nach den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeiten. Unsere Erklärungen zur Datenschutzgrundverordnung finden sich auf unserer Internetseite.
- Textform bedeutet schriftlich, per E-Mail oder per Fax.
- Bei Abweichungen der deutschen Fassung von der englischen hat die deutsche Vorrang.
- Sämtliche zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen sind im jeweiligen Vertrag schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen. Nachträgliche Vertragsänderungen, die mündlich vereinbart werden, werden nur wirksam, soweit sie zeitnah schriftlich festgehalten werden.
- Verweise
- Auf unsere Datenschutzbestimmungen, abrufbar unter https://www.agsolutiongroup.com/privacy-policy .
- Wortliste
- (Allgemeine) Verkaufsbedingungen, AGB
- Annahmeverzug
- Aufrechnung
- Basiszinssatz
- Eigentumsvorbehalt
- Einrede des nicht erfüllten Vertrages
- Erfüllungsgehilfe
- fällig
- Gefahrübergang
- Gegenanspruch
- gesetzliche USt.
- Gewährleistung
- juristische Person des öffentlichen Rechts
- Mängelbeseitigung
- Mitwirkungspflichten
- Nacherfüllung
- normaler Geschäftsverkehr
- öffentlich-rechtliches Sondervermögen
- Produkthaftungsgesetz
- UN-Kaufrecht
- Unternehmer
- Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten
- Verzugszinsen
- Zahlungseinstellung
- Zurückbehaltungsrechte